AGB

1. Geltungsbereich

Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der Firma OPS OPTICS e. K. erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen, soweit nichts anderes vereinbart ist. Andere Vertragsbedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn die Firma OPS OPTICS e. K. ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

Auch wenn beim Abschluss gleichartiger Verträge hierauf nicht nochmals hingewiesen wird, gelten ausschließlich die allgemeinen Vertragsbedingungen der Firma OPS OPTICS e. K. in ihrer bei Abgabe der Erklärung des Bestellers unter www.ops-optics.de abrufbaren Fassung, es sei denn, die Vertragspartner vereinbaren schriftlich etwas anderes.

2. Angebot und Vertragsschluss 

Sämtliche Angebote der Firma OPS OPTICS e. K. sind freibleibend und unverbindlich. Der Vertragsabschluss mit uns kommt bei mündlichen bzw. fernmündlichen Bestellungen durch die mündliche oder fernmündliche Annahmeerklärung der Firma OPS OPTICS e. K.  zustande. Bei schriftlichen Bestellungen kommt der Vertragsschluss mit Eingang der Bestellung bei der Firma OPS OPTICS e. K. zustande, soweit die Firma OPS OPTICS e. K. nicht binnen 48 Stunden widerspricht.

3. Preis

a) Unsere angegebenen Preise verstehen sich in Euro ab Schwandorf, als Stückpreise für rohrrunde Brillengläser. Maßgebend sind die jeweils am Tag der Lieferung gültigen Listenpreise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Im Übrigen gelten die in den Rechnungen bzw. Lieferscheinen genannten Preise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Für die Sonderanfertigung von Produkten, die in den Preislisten der Firma OPS OPTICS e. K. nicht aufgeführt sind, werden Sonderabsprachen getroffen

b) Rabatte und Sonderaktionen sind nicht mit anderen Rabatten und Sonderaktionen kombinierbar.

4. Lieferzeit

a) Angaben von Liefer- und Leistungszeitpunkten sind unverbindlich, es sei denn, sie sind seitens der Firma OPS OPTICS e. K. schriftlich als verbindlich zugesagt. Die Firma OPS OPTICS e. K. kann Teilleistungen erbringen, soweit die gelieferten Teile für den Besteller isoliert sinnvoll nutzbar sind.

b) Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die der Firma OPS OPTICS e. K. die Lieferung nicht nur vorübergehend wesentlich erschweren oder ihr unmöglich machen – hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördlich Anordnungen usw., auch wenn sie bei Lieferanten der Firma OPS OPTICS e. K. oder deren Unterlieferanten eintreten -, hat die Firma OPS OPTICS e. K. auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen die Firma OPS OPTICS e. K., die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

c) Vereinbaren die Vertragspartner nachträglich zusätzliche Leistungen, die sich auf vereinbarte Fristen auswirken, so verlängern sich diese Fristen um einen angemessenen Zeitraum.

d) Mahnungen und Fristsetzungen des Kunden bedürfen zur Wirksamkeit der Schriftform. Eine Nachfrist muss angemessen sein. Eine Frist von weniger als 2 Wochen ist nur bei besonderer Eilbedürftigkeit angemessen.

5. Zahlung, Aufrechnung

a) Soweit nicht anders vereinbart, sind die Rechnungen der Firma OPS OPTICS e. K. 30 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar.

b) Die Firma OPS OPTICS e. K. ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Kunden Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen und wird den Kunden über die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist die Firma OPS OPTICS e. K. berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.

c) Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn die Firma OPS OPTICS e. K. über den Betrag verfügen kann. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird.

d) Gerät der Kunde in Verzug, so ist die Firma OPS OPTICS e. K. berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen nach den gesetzlichen Vorschriften zu verlangen.

e) Die Firma OPS OPTICS e. K. ist berechtigt, Vorauszahlungen zu verlangen.

f) Der Kunde kann nur mit von der Firma OPS OPTICS e. K. unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

g) Außer im Bereich des § 354 a HGB kann der Kunde Ansprüche aus diesem Vertrag nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von der Firma OPS OPTICS an Dritte abtreten. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Besteller nur im Hinblick auf den jeweiligen Vertrag geltend machen.

6. Pflichten des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet, den Kaufgegenstand unverzüglich auf Vollständigkeit und offensichtliche Mängel zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, diesen der Firma OPS OPTICS e. K. innerhalb von 3 Wochen ab Lieferung schriftlich anzuzeigen. Nach Ablauf dieser Frist kann sich der Kunde auf Mängel nicht mehr berufen, die bei einer unverzüglichen Untersuchung auffallen würden.

7. Gewährleistung, Haftung

a) Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate, sofern vertraglich nicht abweichend vereinbart. Es gilt mindestens die gesetzliche Gewährleistungsfrist, soweit der Kunde ein Verbraucher ist. Bei einer nur unerheblichen Abweichung vom vereinbarten Leistungs- und Funktionsumfang bestehen keine Gewährleistungsansprüche. Gewährleistungsansprüche bestehen auch nicht bei übermäßiger oder unsachgemäßer Nutzung, nicht reproduzierbaren oder anderweitig durch den Kunden nachweisbaren Fehlern sowie bei Schäden, die durch nachträgliche Veränderung durch den Kunden oder Dritten entstehen.

c) Für die Richtigkeit von technischen Daten und sonstigen Angaben in Herstellerprospekten übernimmt die Firma OPS OPTICS e. K. keine Haftung. Sie gelten ferner nicht als zugesicherte Eigenschaften der Firma OPS OPTICS e. K. oder als mit der Firma OPS OPTICS e. K. vereinbart. Soweit der Firma OPS OPTICS e. K. aus Herstellerangaben Ansprüche gegen den Hersteller zustehen, verpflichtet sich die Firma OPS OPTICS e. K., diese Ansprüche an den Kunden abzutreten, soweit dem Kunden gegen die Firma OPS OPTICS e. K. ein Gewährleistungsanspruch gegen die Firma OPS OPTICS e. K. nicht zusteht.

d) Rechte des Kunden beschränken sich bei Vorliegen von Mängeln zunächst auf Nacherfüllung. Die Firma OPS OPTICS e. K. entscheidet nach eigenem Ermessen, ob die Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels oder durch Neulieferung erfolgt. Die Interessen des Kunden werden dabei angemessen berücksichtigt.

e) Schlägt die Nacherfüllung fehl, oder ist sie aus anderen Gründen nicht durchführbar, kann der Kunde die Vergütung mindern, vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadenersatz verlangen.

8. Haftung

a) Die Firma OPS OPTICS e. K. haftet für von ihr oder von ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder fahrlässig verursachte Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

b) Darüber hinaus haftet die Firma OPS OPTICS e. K. nur für von ihr oder von ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich- oder grob fahrlässig verursachte Schäden.

c) Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung der Firma OPS OPTICS e. K. auf den nach der Art der Leistung vorhersehbaren, vertragstypischen Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Firma OPS OPTICS e. K..

Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht bei einer der Firma OPS OPTICS e. K. zurechenbaren Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

d) Im Falle des Verzugs erstattet die Firma OPS OPTICS e. K. dem Kunden den durch den Verzug nachweislich entstandenen Schaden im Rahmen der Buchstaben a) bis c) dieser Ziffer (Haftung).

e) Haftungsausschlüsse oder Beschränkungen gelten nicht, soweit die Firma OPS OPTICS e. K. eine Garantie übernommen hat, die gerade den Zweck hatte, vor dem Eintritt der geltend gemachten Schäden zu schützen.

f) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

g) Außer im Fall von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Übernahme einer Garantie (e), haftet die Firma OPS OPTICS e. K. nicht für mittelbare Schäden, wie z.B. Mehraufwand oder entgangenen Gewinn infolge einer mangelhaften Lieferung oder Leistung.

9. Verletzung von Rechten Dritter

a) Für Verletzungen von Rechten Dritter durch ihre Leistungen haftet die Firma OPS OPTICS e. K. nur, soweit die Leistungen vertragsgemäß eingesetzt werden.

b) Macht ein Dritter gegenüber dem Kunden geltend, dass eine Leistung der Firma OPS OPTICS e. K. seine Rechte verletzt, benachrichtigt der Kunde unverzüglich die Firma OPS OPTICS e. K. . Die OPS OPTICS e. K. und gegebenenfalls deren Vorlieferanten sind jedoch nicht verpflichtet, die geltend gemachten Ansprüche auf ihre Kosten abzuwehren.

c) Werden durch eine Leistung der Firma OPS OPTICS e. K. Rechte Dritter verletzt, wird die Firma OPS OPTICS e. K. nach eigener Wahl und eigene Kosten

aa) dem Kunden das Recht zur Nutzung der Leistung verschaffen oder

bb) die Leistung frei von Rechten Dritter gestalten.

Falls keine andere Abhilfe mit angemessenem Aufwand von der Firma OPS OPTICS e. K. erzielt werden kann, können beide Vertragspartner den zugrunde liegenden Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen. Die Interessen des Kunden werden dabei angemessen berücksichtigt.

d) Für Schadenersatzansprüche gelten die Haftungsregelungen unter Ziffer 8

10. Gefahrübergang

a) Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager der Firma OPS OPTICS e. K. verlassen hat. Wird der Versand auf Wunsch des Kunden verzögert, geht die Gefahr mit Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über.

b) Auf Wunsch des Kunden werden Lieferungen in seinem Namen und auf seine Rechnung versichert.

11. Annahmeverzug

Kommt der Kunde mit der Annahme der ordnungsgemäß angebotenen Leistung in Verzug, so kann die Firma OPS OPTICS e. K. im Falle der Nichtabnahme von ihren gesetzlichen Rechten Gebrauch machen.

Verlangt die Firma OPS OPTICS e. K. Schadenersatz, so beträgt dieser 10 % des Netto-Rechnungswertes. Der Schadenersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn die Firma OPS OPTICS e. K. einen höheren oder der Kunde einen geringeren Schaden nachweist.

12. Eigentumsvorbehalt

a) Der Kaufgegenstand bleibt bis zur vollständigen Begleichung der Rechnungen zzgl. etwaiger Nebenforderungen (Verzugszinsen, Mahngebühren und dgl.) im uneingeschränkten Eigentum der Firma OPS OPTICS e. K.. Insoweit ist auch eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung durch den Kunden ausgeschlosse

b) Ist der Kunde eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, bleibt der Eigentumsvorbehalt auch bestehen für Forderungen der Firma OPS OPTICS e. K. gegen den Kunden aus der laufenden Geschäftsbeziehung bis zum Ausgleich von im Zusammenhang mit dem Erwerb zustehenden Forderungen.

c) Gegenstände, die durch Verarbeitung von im Eigentum der Firma OPS OPTICS e. K. stehenden Gegenständen hergestellt werden, sind Eigentum der Firma OPS OPTICS e. K. und werden vom Kunden bis zum Ende seiner Nutzungsberechtigung für die Firma OPS OPTICS e. K. aufbewahrt und sodann an sie herausgegeben.

d) Bei Zugriffen Dritter auf im Eigentum der Firma OPS OPTICS e. K. stehende Gegenstände, z.B. durch Pfändungs- oder Vollstreckungsmaßnahmen, hat der Kunde auf die Eigentumsverhältnisse hinzuweisen und der Firma OPS OPTICS e. K. unverzüglich schriftlich Mitteilung zu machen.

e) Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist die Firma OPS OPTICS e. K. berechtigt vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware herauszuverlangen.

13. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilunwirksamkeit

a) Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der Firma OPS OPTICS e. K. und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung

b) Soweit der Käufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Schwandorf ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.

c) Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.


Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, den 22. Mai 2018 um 09:57 Uhr